Jahresrechnung - einfach erklärt

Einmal im Jahr rechnen die Stadtwerke Ihren Energieverbrauch (Strom, Erdgas, Wärme) ab und Sie erhalten Ihre Jahresrechnung.

Dann sehen Sie, ob Sie Geld zurückbekommen, weil Sie Energie gespart oder von vornherein einen höheren monatlichen Abschlag gewählt haben oder, ob Sie eine Nachzahlung auf Ihrer Rechnung finden.

Für ein leichteres Verständnis der Rechnung haben wir für Sie die wichtigsten Bestandteile einmal erklärt.

Einfach auf das entsprechende Feld tippen oder klicken.

Rechnungsadresse:

Das ist die von Ihnen mitgeteilte Anschrift, an welche wir sämtliche Rechnungen und Anschreiben versenden.

Bitte halten Sie diese Angaben immer auf dem aktuellen Stand und teilen uns Änderungen zeitnah mit.

Unsere Kontaktdaten:

„Unser Service für Sie“

Hier finden Sie alle wesentlichen Telefon- und Faxnummern sowie unsere Onlinedaten und die Standorte unserer Kundenzentren.

Ihre Rechnungsdaten:

Alles, was diese Rechnung betrifft, wie Rechnungsnummer und -datum sowie auch Ihre Kundennummer, sind hier auf einen Blick angeordnet.

Bei Fragen zur Rechnung, halten Sie bitte diese Informationen bereit. Das erleichtert die Zuordnung und wir können Ihr Anliegen zügig bearbeiten.

Abnahmestelle:

„für Kunde:“

Ihre Kundennummer ist der Abnahmestelle zugeordnet, an welcher die Energie verbraucht wird. Das kann von der Rechnungsadresse abweichen.

Abrechnungszeitraum:

Die Rechnung wird über den hier aufgeführten Belieferungszeitraum gestellt. Sollten Sie Ihren Vertrag nicht gekündigt oder sich mitten im Jahr angemeldet haben, ist das normalerweise ein Kalenderjahr.

 

Übersicht Kosten und Abschlagszahlungen:

Hier haben Sie eine Gegenüberstellung des tatsächlichen Verbrauchs mit den dadurch entstandenen Kosten und Ihren geleisteten Abschlagszahlungen.

Steuersätze bei der Abrechnung entsprechen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben.

Die Übersicht über die Zählerstände, die Preiszusammensetzung und die Erklärung für die eingesparte EEG-Umlage bei Strom sowie die Erklärung „Entlastung Gas“ finden Sie im Anhang.

Rechnungsbetrag:

Der Rechnungsbetrag ergibt sich, wenn von den Verbrauchskosten die bereits bezahlten Abschläge abgezogen werden.

Haben Sie mehr bezahlt als Sie verbraucht haben, ist das als Guthaben ausgewiesen, im umgekehrten Fall als Forderung.

Ihr neuer Abschlag:

Der Abschlag ist der monatliche Betrag, den Sie an die Stadtwerke zahlen. Er errechnet sich aus dem Vorjahresverbrauch und den derzeit geltenden Energiekosten.

Verbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis = Jahreskosten
Jahreskosten / 11 Abschläge = monatlicher Abschlag

 

Sie möchten sicherheitshalber etwas mehr zahlen? Kein Problem. Passen Sie Ihren Abschlag einfach selbst an. Einfach den QR-Code unten auf Ihrer Rechnung scannen und den Anweisungen folgen.

Fälligkeitsdatum:

Das Fälligkeitsdatum gibt den Tag an, an dem der monatliche Abschlag spätestens auf dem Konto des Energieanbieters eingegangen sein muss. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, wird der Betrag bequem jeden Monat automatisch von Ihrem Konto eingezogen.

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Allgemeine Informationen:

Auf dieser Seite geben wir Ihnen nützliche Hinweise und Informationen.

Dazu gehören unter anderem die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, Informationen zur Ablesung der Zählerstände, der Fälligkeiten der Rechnungsbeträge und zu Einwänden gegen Rechnungen. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zur Abrechnung, Lieferung und Energiedienstleistungen.

Ganz wichtig auch ein Abkürzungsverzeichnis zur besseren Verständlichkeit der Rechnung und die gesetzlichen Angaben zur Streitbeilegung und Schlichtungsstelle.

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Verbrauchs- und Betragsermittlung:

Hier finden Sie alle Daten, die für die Feststellung des Energieverbrauches im genannten Zeitraum erforderlich sind:

    • Energieart
    • Ihr gewählter Tarif
    • die Nummer des Stromzählers
    • Ablesetermine und Ablesewerte
    • der sich ergebene Verbrauch
    • die jeweils gültigen Preise

Sie können hier prüfen, ob die Zählerstände abgelesen, geschätzt bzw. Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde.

Sofern Sie einen Tarif gewählt haben, der unterschiedliche Preisstufen beinhaltet (z.B. Tag- und Nachttarif), werden diese gesondert dargestellt.

Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten rechnerisch ermittelt, wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt.

Ableseherkunft und Messwerttypen

Hier erläutern wir die an Ihrem Zählerstand verwendeten Kürzel.

So können Sie z.B. sehen, ob wir einen abgelesenen Zählerstand verwendet haben.

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Preisbestandteile - Strom

An dieser Stelle finden Sie die verschiedenen Preisbestandteile, die wir an den Netzbetreiber und/oder den Gesetzgeber abführen.

Informationen zu Preisbremsen

An dieser Stelle haben wir Ihre Ersparnis durch die Preisbremsen detailliert aufgeschlüsselt.

Zusammenfassung Ihrer Ersparnisse.

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Verbrauchsverhalten

Hier können Sie Ihren Jahresverbrauch mit Ihrem Vorjahresverbrauch und dem bundesweiten Durchschnittsverbrauch vergleichen.

Energiemix

In der Stromkennzeichnung können Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Darstellung des Energiemixes entnehmen. Im Klartext: aus welchen Quellen wird der Strom erzeugt bzw. bezogen.

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