Aus der Region für die Region

Die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH versorgen Kunden in Grevesmühlen und Nordwestmecklenburg mit Strom, Heizstrom sowie Ökostrom.

 

Grund- und Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH stellt im Rahmen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)" den Kunden Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH zur Verfügung.

Preisblatt ab 01.07.2023

Das Preisblatt ohne Messstellenbetrieb ab 01.07.2023 finden Sie hier!

 

Sonderverträge

Um das für Sie passende Produkt zu finden, beraten wir Sie gerne persönlich! Rufen Sie uns einfach unter 03881 7845-51 an.

 

 

Information zur Energieeffizienz & Schlichtungsstelle

Informationen der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz erhalten Sie unter:

www.energieeffizienz-online.info

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen oder Tel.: 03881 7845-0 oder info@stadtwerke-gvm.de.

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 0

Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 69

Mo. - Do. 10:00 - 12:00 Uhr und 14 bis 16 Uhr

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228/ 14 15 16 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.