Wo sind die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Fall einer Gasmangellage geregelt?

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Gasversorgung in der Europäischen Union wurde auf EU-Ebene im Jahr 2017 die Verordnung 994/2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (SoS-VO) verabschiedet, die zuletzt im Jahre 2017 durch die Verordnung (EU) 2017/1938 geändert wurde.

Das nationale Recht wurde mit den Vorgaben der EU-Verordnung harmonisiert und weitere Vorgaben – wie z. B. die Gewährleistung von Solidaritätsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten – wurden und werden umgesetzt.

Auf dieser Basis wurde der sogenannte Notfallplan Gas geschaffen, der zuletzt im September 2019 aktualisiert wurde.