Aus der Region für die Region

Die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH sowie ihre 100%-ige Tochtergesellschaft Gasversorgung Grevesmühlen GmbH versorgen Kunden in Grevesmühlen und Nordwestmecklenburg mit Erdgas.

Eingeschränktes Angebot für Neukunden

Aufgrund stark steigender Beschaffungskosten an den Energiemärkten konzentrieren wir uns aktuell auf unsere Funktion als zuverlässiger Grundversorger und haben unsere Angebote für Neukunden reduziert. Wir versorgen derzeit nicht nur unsere Kunden, sondern auch außerplanmäßig Kunden von insolventen Fremdanbietern. Sobald wir mit verlässlichen Preisen an den Energiemärkten kalkulieren können, bieten wir gern wieder attraktive Strom- und Gasprodukte an.

Die Gasversorgung Grevesmühlen GmbH stellt im Rahmen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)" vom 26. Oktober 2006 den Kunden Gas im Netzgebiet der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH zur Verfügung.

"Grund- und Ersatzversorgung"

 
 

Informationspflicht gemäß §9 EnSikuMaV

Informationspflicht Gas SWG

Die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH stellt im Rahmen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)" vom 26. Oktober 2006 den Kunden Gas im Netzgebiet der Gasversorgung Wismar Land GmbH zur Verfügung.

"Grund- und Ersatzversorgung"

 
 

Informationspflicht gemäß §9 EnSikuMaV

Informationspflicht Gas GWL

Informationen der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz erhalten Sie unter:

www.energieeffizienz-online.info

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Stadtwerke Grevesmühlen GmbH, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen oder Tel.: 03881 7845-0 oder info@stadtwerke-gvm.de.

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 0

Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 - 69

Mo. - Do. 10:00 - 12:00 Uhr und 14 bis 16 Uhr

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.