Informationspflicht gemäß Energiedienstleistungsgesetz

Informationen gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) finden Sie auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz geführten Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen (www.bfee-online.de) und in den Berichten der Bundesstelle für Energieeffizienz gemäß $ 6 Abs. 1 EDL-G. Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie außerdem bei der Deutschen Energie-Agentur (dena, www.dena.de) und dem Gebäudeenergieberater – Ingenieure – Handwerker Nord e.V. (www.gih-nord.de).“

Energieausweis

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Wir vermitteln Ihnen gerne den richtigen Kontakt!

 

Wer braucht einen Energieausweis?
Nach Umsetzung der „EU-Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden“ müssen zukünftig alle Eigentümer bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes die energetische Qualität ihres Objektes nachweisen.

Für Wohngebäude gilt grundsätzlich: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing muss zukünftig ein Energiepass vorgelegt werden.
In einigen Fällen kann zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden.

Wie funktioniert der Energieausweis?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den Verbrauchsdaten eines Gebäudes (Heizkostenabrechnung, Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre, Gebäudedaten).

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Endenergiebedarf Ihres Gebäudes anhand der Gebäudehüllfläche mit genormten Daten aufgrund von Plänen, Baubeschreibungen und Heizungsdaten berechnet und lässt das individuelle Nutzerverhalten außen vor. Weiterhin werden sinnvolle konkrete Vorschläge zur energetischen Sanierung und Modernisierung gemacht. Die Gebäudehülle und die Heizanlagentechnik werden einzeln bewertet.

Wie hoch sind die Kosten eines Energieausweises?
Der bedarfsorientierte Ausweis wird nach Aufwand berechnet.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter Telefon 03881 7845-0.

Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl des richtigen Dienstleisters behilflich.

Energiesparmaßnahme Thermo–Hauscheck

Kennen Sie das?

Ihre Heizungsanlage im Keller heizt wie verrückt und in den Zimmern sind gerade einmal 18 Grad. Dies kann mehrere Ursachen haben wie z. B. schlecht gedämmte Wände und Dächer oder undichte Fenster.

Oder möchten Sie sich in näherer Zukunft ein Haus kaufen oder sanieren?

Die Lösung... Ein Thermo-Hauscheck!

Sie erhalten einen schriftlichen Thermografiebericht, in dem die Wärmebilder ausgewertet und gleichzeitig Tipps zum Energiesparen gegeben werden. Der Bericht gibt Ihnen eine genaue Auskunft über den Zustand Ihres Hauses.

Der Thermo–Hauscheck kann sowohl von innen als auch von außen des Hauses durchgeführt werden.

Hinweis: Die Wärmebildaufnahmen können nur bei einer Temperaturdifferenz zwischen innen und außen von mindestens 10 Grad vorgenommen werden. Zudem sind die Aufnahmen nur im Dunkeln möglich.

Auch hier sind wir Ihnen bei der Wahl des richtigen Dienstleisters behilflich.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an unter Telefon 03881 7845-0.