Was müssen die Kunden jetzt tun? Lastschrift/Dauerauftrag

Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Ihr Dezember Gasabschlag wird nicht eingezogen.
Haben Sie einen Dauerauftrag eingerichtet, kann dieser von Ihnen selbst angepasst werden. Ändern Sie diesen einfach für den Monat Dezember.

Belassen Sie alles wie es ist, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag in der nächsten Jahresendabrechnung verrechnet.

Auch Mieterinnen und Mieter können untätig bleiben. Der Vermieter wird den überzahlten Betrag im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen.